Landgericht Halle verurteilt Thüringer AfD-Chef wegen NS-Vokabular: Einordnung des Urteils
Das Landgericht Halle hat kürzlich den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung von NS-Vokabular zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese Entscheidung zeigt erneut, auf welche kommunikativen Strategien extrem rechte Politiker zurückgreifen, um ihre Position zu verteidigen. Unser Reporter Bastian Wierzioch hat den Prozess verfolgt und ordnet das Urteil ein.
Während des Prozesses beteuerte Höcke seine Unschuld und bat um einen Freispruch. Er behauptete, nicht gewusst zu haben, dass die von ihm verwendete Parole NS-Vokabular war. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel wies jedoch darauf hin, dass Höcke als redegewandter und intelligenter Mann durchaus wusste, was er sagte. Staatsanwalt Benedikt Berenzen warf Höcke vor, mit seiner Sprache versucht zu haben, NS-Vokabular aus der Tabuzone zu holen.
Höcke stellte sich während des Prozesses als Opfer dar und behauptete, von den Medien gemobbt zu werden. Er beteuerte, nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun zu haben und die braune Diktatur abzulehnen. Dennoch wird der Thüringer AfD-Landesverband seit 2021 vom Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.
Höckes Anwälte bezeichneten das Strafverfahren als politisch motiviert und versuchten, Misstrauen gegenüber Staat und Justiz zu schüren. Die Staatsanwaltschaft bezog sich im Prozess auch auf ein Interview-Buch aus dem Jahr 2018, in dem Höcke dazu aufgerufen hatte, die Grenzen des Sagbaren zu verschieben.
Es wird erwartet, dass Höcke bald erneut vor Gericht stehen wird, diesmal wegen der erneuten Verwendung von NS-Vokabular in Gera. Insgesamt stand Höcke in Halle mit drei Anwälten vor Gericht, wobei auch von einem möglichen “Verteidiger-Karussell” die Rede war.
Der Prozess gegen Björn Höcke zeigt deutlich die Strategien und Argumentationsmuster extrem rechter Politiker. Es bleibt abzuwarten, wie es in Zukunft mit Höcke und seiner politischen Karriere weitergehen wird. Das Thema wird auch weiterhin in den Medien und der Öffentlichkeit diskutiert werden.