Kritik an Änderungen im Wahlgesetz: Landesverband der Wählergemeinschaften NRW fordert Rücknahme der Maßnahmen
Die aktuellen Änderungen des Wahlgesetzes in Nordrhein-Westfalen sorgen für Unmut bei Wählergemeinschaften und kleinen Parteien. Der Landesverband der Wählergemeinschaften in NRW kritisiert die neuen Regelungen aufgrund der Reduzierung der politischen Vielfalt in den Kommunalparlamenten. Die Landesregierung hat beschlossen, die Verteilung von Sitzen nach einer neuen Rechenmethode vorzunehmen, die es schwieriger macht für kleinere politische Gruppierungen, Mandate zu erringen.
Diese Maßnahme wird als undemokratisch und ungerecht eingestuft, da sie den Zugang zu politischen Ämtern einschränkt und die Bürgernähe gefährdet. Gerade in ländlichen Regionen sind Wählergemeinschaften und kleine Parteien wichtige Akteure, die lokale Besonderheiten und Bedürfnisse in die politische Diskussion einbringen. Die neue Regelung widerspricht zudem einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2016, das eine ähnliche Sperrklausel als verfassungswidrig eingestuft hat.
Der Landesverband der Wählergemeinschaften fordert die Landesregierung auf, die Gesetzesänderung rückgängig zu machen und stattdessen den politischen Wettbewerb und die Vielfalt zu fördern. Eine Online-Petition wurde gestartet, um gegen die neuen Regelungen zu protestieren und die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen.
Es bleibt abzuwarten, welche Schritte der Landesverband unternehmen wird, um gegen die Gesetzesänderung vorzugehen. Es ist wichtig, dass die demokratischen Prinzipien und die Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben. Weitere Informationen zum Thema und zur Arbeit des Landesverbandes der Wählergemeinschaften sind auf deren Website verfügbar.