StartBundeskanzlerDie Bundesregierung setzt Prüfung von Asylverfahren in Drittstaaten fort

Die Bundesregierung setzt Prüfung von Asylverfahren in Drittstaaten fort

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Bundesregierung plant Asylverfahren außerhalb der EU: Was das für Deutschland bedeutet

Der jüngste Gipfel zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und den Ministerpräsidenten der Länder hat einige Diskussionen über die Migrationspolitik in Deutschland ausgelöst. Besonders die Frage nach der Prüfung von Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU und Abschiebungen von Gefährdern wurde intensiv diskutiert.

Es wurde festgelegt, dass die Bundesregierung bis Dezember konkrete Ergebnisse zur Prüfung von Asylverfahren außerhalb der EU vorlegen wird. Ein Modell wie das von Italien vorgeschlagene, bei dem Bootsmigranten nach Albanien verlagert werden, wurde jedoch für Deutschland als nicht passend angesehen. Ebenso wurden Vorschläge wie das britische Modell, bei dem Flüchtlinge nach Ruanda geschickt werden sollen, als nicht geeignet angesehen.

Die Ministerpräsidentenkonferenz, angeführt von Hessens Regierungschef Boris Rhein, hat beschlossen, konkrete Modelle für Asylverfahren in Drittstaaten oder Transitländern zu erarbeiten. Die SPD-geführten Länder zeigten sich jedoch skeptisch, ob diese Maßnahmen die irreguläre Einwanderung deutlich bremsen könnten.

Darüber hinaus wurde vereinbart, die Abschiebungen von Schwerkriminellen und Gefährdern nach Afghanistan und Syrien weiter voranzutreiben. Bayern und Sachsen legten sogar einen Fünf-Punkte-Plan vor, der unter anderem die Forderung nach einem “Sofort-Arrest” für ausreisepflichtige Straftäter umfasst.

Ein weiterer wichtiger Punkt war die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber, die die Auszahlung von Bargeld auf 50 Euro pro Monat begrenzen soll. Dies soll ab dem Sommer umgesetzt werden, wenn die Ausschreibung für den Dienstleister abgeschlossen ist. Einige Länder schlugen jedoch vor, einen “Bargeldkorridor von 50 bis 120 Euro” zu ermöglichen.

Schließlich gab es auch Diskussionen über die Einführung einer bundesweit geltenden Pflichtversicherung gegen Elementarschäden, die jedoch nicht zu einer Einigung zwischen Bund und Ländern führten.

Insgesamt wurde bei dem Gipfel deutlich, dass die Diskussionen über die Migrationspolitik in Deutschland weiterhin kontrovers und komplex sind. Es bleibt abzuwarten, wie die beschlossenen Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden und ob sie tatsächlich zur Lösung der bestehenden Probleme beitragen können.

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