“Acht Monate Haft auf Bewährung: Österreichs Ex-Bundeskanzler Kurz schuldig gesprochen”
Sebastian Kurz, der ehemalige österreichische Bundeskanzler, wurde kürzlich zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten wegen Falschaussage verurteilt. Das Landgericht Wien urteilte, dass Kurz bei der Anordnung des Aufsichtsrats der Staatsholding ÖBAG mehr Einfluss ausgeübt hatte, als er vor dem Untersuchungsausschuss zugegeben hatte. Kurz kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Der Fall gegen Kurz war im Zusammenhang mit seiner Zeit als Bundeskanzler und den Vorgängen bei der ÖBAG. Der Richter stellte fest, dass Kurz vor dem Untersuchungsausschuss nicht die Wahrheit gesagt hatte und versucht hatte, den Eindruck zu erwecken, dass er weniger involviert war, als tatsächlich der Fall war.
Die Staatsanwaltschaft betonte in ihrem Plädoyer, dass Kurz sich ein Vetorecht bei Personalentscheidungen gesichert habe und der Fall der Falschaussage klar gelagert sei. Auch wurde angeführt, dass Kurz aus PR-taktischen Gründen falsche Angaben gemacht habe, um Kritik zu vermeiden.
Kurz selbst bestreitet die Vorwürfe und bezeichnete das Urteil als ungerecht. Sein Verteidiger kündigte bereits an, Berufung einzulegen. Kurz war bereits 2021 wegen Korruptionsvorwürfen als Kanzler zurückgetreten, die schwerwiegender sind als die Falschaussage. Die Ermittlungen wegen Untreue, Bestechlichkeit und Bestechung laufen noch, aber es liegt bisher keine Anklage vor.
Der ehemalige Kanzler arbeitet mittlerweile für internationale Unternehmen. Es bleibt abzuwarten, wie der Berufungsprozess gegen Kurz verlaufen wird und welche Konsequenzen dies für seine politische Zukunft haben wird.