Freispruch für Impfgegner Bhakdi: Holocaust-Vorwürfe nicht bewiesen
Der Mikrobiologe Sucharit Bhakdi hat vor dem Amtsgericht Plön einen Freispruch erzielt, nachdem ihm Volksverhetzung vorgeworfen wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Bhakdi beschuldigt, den Holocaust verschuldet zu haben, was jedoch nicht ausreichend begründet wurde. Die Verteidigung forderte einen Freispruch, da die Vorwürfe nicht bewiesen werden konnten.
In dem Prozess ging es um Äußerungen von Bhakdi, die im Zusammenhang mit der Impfpolitik Israels und der Covid-19-Politik standen. Im Verlauf des Verfahrens wurde deutlich, dass Bhakdi lediglich die Regierung und deren politische Entscheidungen kritisiert hatte, ohne dabei volksverhetzend zu sein. Auch der Vergleich zwischen dem Holocaust und einer Impfpflicht wurde als nicht strafbar, aber dennoch nicht akzeptabel eingestuft.
Die Entscheidung des Gerichts sorgte für kontroverse Reaktionen, insbesondere vom Zentralrat der Juden in Deutschland. Präsident Josef Schuster kritisierte das Urteil und sah darin eine Legitimierung von reinem Antisemitismus. Er bemängelte, dass das Gericht die Verharmlosung des Holocausts erkannte, aber dennoch die Meinungsfreiheit bei Bhakdis Äußerungen erhöhte.
Bhakdi wird als Gallionsfigur der “Querdenker”-Bewegung betrachtet und seine Thesen zur Corona-Pandemie wurden von vielen Experten als irreführend oder falsch eingestuft. Das Wissenschaftsministerium in Rheinland-Pfalz prüft sogar die Aberkennung seines Professorentitels. Insgesamt hat der Prozess um Bhakdi zu hitzigen Diskussionen und kontroversen Reaktionen geführt.