“Bundeskanzler und politische Immunität: Was besagt das Gesetz in Deutschland?”
Die politische Immunität ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Amts- und Mandatsträger. Doch wie ist die Situation in Deutschland, insbesondere wenn es um den Bundeskanzler geht?
In den Vereinigten Staaten sorgte das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs für Aufsehen, da es Ex-Präsidenten absolute Immunität vor der Strafverfolgung gewährt. Diese Entscheidung stößt auf Kritik, da sie als eine Ausweitung der Macht für US-Präsidenten angesehen wird. Präsident Joe Biden bezeichnete das Urteil als gefährlichen Präzedenzfall. Es wird diskutiert, ob der Grundsatz, dass niemand über dem Gesetz steht, durch dieses Urteil außer Kraft gesetzt wird.
In Deutschland ist die politische Immunität des Staatsoberhaupts, also des Bundespräsidenten, in den Artikeln 46 und 60 des Grundgesetzes festgeschrieben. Der Bundespräsident kann nicht strafrechtlich verfolgt werden, es sei denn, der Bundestag hebt die Immunität auf Antrag der Staatsanwaltschaft auf. Auch die Abgeordneten des Bundestages und der Landtage genießen politische Immunität, um die Funktionalität des Parlaments zu gewährleisten.
Interessanterweise gilt für die Mitglieder der Bundesregierung, einschließlich des Bundeskanzlers, keine politische Immunität aufgrund ihrer Ämter. Da sie jedoch zugleich Abgeordnete im Bundestag sind, sind sie als solche vor der Strafverfolgung geschützt. Auch hier müsste die Immunität durch einen Mehrheitsbeschluss im Bundestag aufgehoben werden.
Die politische Immunität mag kontrovers sein, aber sie ist ein wichtiges Element des demokratischen Systems, um Machmissbrauch zu verhindern und politische Handlungen zu schützen. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussion über politische Immunität in Zukunft weitergehen wird und ob möglicherweise Änderungen oder Anpassungen erforderlich sind.