Fragen und Kontroversen um geplante Einführung von Bezahlkarte für Asylsuchende in Niedersachsen
In Deutschland gibt es derzeit Diskussionen über die Einführung von Bezahlkarten für Asylsuchende, um einen Teil ihrer Leistungen nur noch in Form von Guthaben zu erhalten. Dies soll dazu dienen, Bargeldzahlungen zu reduzieren und die Weiterleitung von Geld ins Ausland zu verhindern. Allerdings gibt es noch einige offene Fragen und Uneinigkeiten zwischen den Bundesländern.
Ein Beispiel hierfür zeigt sich in Niedersachsen, wo die Innenministerin Daniela Behrens eine Einschränkung der Bargeldabhebungen für Flüchtlinge befürwortet. Allerdings ist die genaue Ausgestaltung der Bezahlkarte noch nicht festgelegt, da es innerhalb der Landesregierung unterschiedliche Ansichten gibt. Die CDU fordert beispielsweise eine Begrenzung des verfügbaren Bargelds auf maximal 50 Euro im Monat und die Unterbindung von Auslandsüberweisungen.
Die Grünen hingegen setzen sich für eine möglichst uneingeschränkte Nutzung der Karte ein und lehnen Einschränkungen auf Geschäfte in Wohnort-Nähe ab. Auch der Zeitpunkt der Einführung der Bezahlkarte steht noch nicht fest, da das länderübergreifende Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Die Bezahlkarte ist auch Thema der bevorstehenden Innenministerkonferenz (IMK) in Potsdam, bei der auch über die Abschiebung von Schwerkriminellen und islamistischen Gefährdern nach Afghanistan und Syrien diskutiert wird. Der Vorsitzende der IMK, Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen, fordert konkrete Maßnahmen von der Bundesregierung in Bezug auf Abschiebungen.
Die Einführung der Bezahlkarte für Asylsuchende wirft also noch viele Fragen auf und es bleibt abzuwarten, wie sich die verschiedenen Bundesländer in diesem Zusammenhang positionieren werden. Es bleibt spannend, die weitere Entwicklung dieser Thematik zu verfolgen.