Richter und Regierung im Interorganaustausch: Hätten sie nicht mal was sagen können?
In einem aktuellen Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf das politische Geschehen in Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat ein folgenschweres Urteil gefällt, das den Nachtragshaushalt 2021 der Regierung kippte. Die Überraschung war groß, als sich herausstellte, dass Richter und Regierung eine Woche zuvor zu einem Treffen zusammenkamen, bei dem das bevorstehende Urteil nicht zur Sprache kam.
Das Treffen, das offiziell als Interorganaustausch bezeichnet wird, stößt auf Kritik. Die Idee, dass Richter und Regierungsvertreter sich in informellem Rahmen austauschen, mag in einem politisch-medialen Umfeld wie Berlin befremdlich wirken. Normalerweise wäre es undenkbar, dass ein Strafrichter während eines Prozesses zum Essen mit einem angeklagten Steuerhinterzieher geht.
Das Urteil zur Schuldenbremse zeigt deutlich, dass Verschwiegenheit Pflicht ist. Die Härte des Urteils lässt vermuten, dass ein Regierungsmitglied den Richtern möglicherweise unbeabsichtigt zu verstehen gegeben hat, dass sie keine Ahnung von der Materie haben. Es stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, grundlegende Fragen wie einen 60-Milliarden-Nachtragshaushalt bereits vor einer Entscheidung des Verfassungsgerichts zu klären.
Früher war es möglich, ein Rechtsgutachten vom Gericht anzufordern, bevor eine Entscheidung getroffen wurde. Diese Möglichkeit wurde jedoch 1956 abgeschafft. Schade, denn vielleicht hätte ein solches Vorgehen den Streit um den Nachtragshaushalt verhindern können.
Insgesamt zeigt der Fall, dass der Interorganaustausch zwischen Richtern und Regierungsvertretern kritisch betrachtet werden muss. Es bleibt zu hoffen, dass in Zukunft transparenter und verantwortungsvoller miteinander umgegangen wird, um ähnliche Überraschungen zu vermeiden.